Sanierung von Wasserkraftwerken nach Gewässerschutzgesetz
Als Gegenvorschlag zur Initiative „Lebendiges Wasser“ beschloss das Schweizer Parlament im Dezember 2009 verschiedene Änderungen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG). Diese traten am 1. Januar 2011 in Kraft und geben vor, dass negative Auswirkungen der Wasserkraftnutzung bis 2030 zu eliminieren bzw. reduzieren sind. In den Bereichen Fischgängigkeit, Schwall/Sunk, Geschiebehaushalt und Restwasser besteht bei vielen Wasserkraftanlagen Handlungsbedarf. Mit gezielter Weiterbildung, der Bearbeitung von zahlreichen Projekten und einem aktiven Austausch von Erfahrungen verfügt die Entegra über ein breites Fachwissen in dieser noch jungen und sich stark entwickelnden Ingenieursparte.
Ausgewählte Referenzen
Die Bearbeitung von Projekten zur ökologischen Sanierung von Wasserkraftwerken prägen inzwischen den Alltag der Entegra. Unsere Referenzen.