Die Wasserkraftnutzung im Aabach am Standort der ehemaligen Baumwollspinnerei Uster AG besteht in der heutigen Form seit 1862. Im Jahr 1957 wurde eine neue Turbinen- und Generatorengruppe eingebaut und das Turbinenhaus angepasst. Nach nur 21 Jahren Betrieb wurde die Anlage 1978 stillgelegt.
Im Rahmen der Umnutzung der alten Fabrikanlage wurde das Kraftwerk im Jahr 1998 umfassend saniert (neue Schlauchwehranlage, neuer Feinrechen mit Reinigungsmaschine, Turbinen-Komplettrevision und Umbau Maschinenhaus, Fischaufstiegshilfe) und 1999 wieder in Betrieb genommen. Aufgrund neuer Hochwasserabschätzungen musste das Schlauchwehr im Jahr 2010 durch eine Stauklappe mit tiefer liegender Schwelle und entsprechend höherer Abflusskapazität ersetzt werden. Dabei wurde der Stauraum im Aabach und die beidseitigen Uferbereiche (Fussweg, Weiher) umgestaltet.
An dieser Wehranlage und dem nachfolgenden Kraftwerk der BUAG wurden im Rahmen der Sanierung Wasserkraft gemäss revidiertem Gewässerschutzgesetz verschiedene Defizite festgestellt. Diese liegen in den Bereichen Fischgängigkeit und Schwall-Sunk und müssen gemäss beschlossener Planung des Kantons Zürich zur Sanierung Wasserkraft behoben werden.
Die bestehende Schwall/Sunk-Situation hängt mit dem Abflussregime am Aabach zwischen Pfäffiker- und Greifensee aus der Zeit der Industrialisierung des Aathals zusammen, welches heute noch gilt. Der Pfäffikersee wird dabei als Kurzzeitspeicher (Nacht, Wochenende) genutzt und dessen Ausflüsse in den Aabach werden reguliert. Die Behebung der Schwall-Sunk-Problematik erfolgt nun, gestützt auf einen Entscheid des Kantons Zürich, indem auf ein natürliches Abflussregime vom Pfäffikersee in den Aabach umgestellt wird (keine Regelung mehr). Gleichzeitig ist eine Erhöhung der Restwassermengen im Aabach verfügt worden. Aufgrund dieser Umstellungen wird sich das Wasserdargebot für das Kraftwerk BUAG (wie auch für alle anderen Kraftwerke am Aabach) grundlegend verändern und die Anlage muss entsprechend umgebaut werden.
Im Hinblick auf die Sanierung der Fischgängigkeit (Fischaufstieg, Fischschutz, Fischabstieg) am KW BUAG wurde im Rahmen eines Vorprojekts ein Variantenstudium durchgeführt. Die entsprechenden Unterlagen wurden Anfang 2018 an das AWEL des Kantons ZH zur Prüfung und Stellungnahme eingereicht. Mit der Stellungnahme des AWEL vom 6. Februar 2018 werden als Bestvarianten die Erstellung eines neuen konventionellen Schlitzpasses (Fischaufstiegshilfe) und eines Horizontalrechens mit Bypasskanal (Fischschutz / Fischabstieg) festgelegt und zur Weiterbearbeitung empfohlen.