Mit dem 1942 verliehenen und bis 2022 laufenden Wasserrecht betreibt ewz das Kraftwerk Tiefencastel West. Dazu wird das Wasser der Gelgia im Ausgleichsbecken Burvagn gestaut und ausgeleitet (QA = 10 m3/s).
Das Wehr in Burvagn ist 12 m hoch und weist eine Länge von 88 m auf. Die Gelgia ist ein fischereilich wertvolles Gewässer. Aktuell ist die Fischgängigkeit unterbunden; einerseits durch das Stauwehr, anderseits durch die fehlende Restwasserdotierung.
2015 hat ewz vom Kanton Graubünden die Sanierungsverfügung gemäss Gewässerschutzgesetz erhalten. Demnach wurde am Ausgleichsbecken Burvagn eine Sanierungspflicht bezüglich Fischaufstieg und Fischschutz festgestellt. Im Zusammenhang mit der Neukonzessionierung, welche einen lückenlosen Weiterbetrieb der Kraftwerkanlage ab 1.1.2023 zum Ziel hat, soll dann auch die Restwasserregelung neu festgelegt werden.
Im Rahmen eines Variantenstudiums wurden insgesamt sieben grundsätzlich denkbare Lösungsansätze zur Herstellung der Fischgängigkeit am Stauwehr Burvagn dargestellt und beschrieben sowie bezüglich vorgängig festgelegter Kriterien bewertet und verglichen.
Aufgrund der Beurteilung und des Variantenvergleichs wurde schliesslich beschlossen, folgende drei Lösungsansätze ins Vorprojekt zu übernehmen und weiter zu bearbeiten:
- Fischaufstiegsschnecke (Schneckenpumpe)
- Fischliftschleuse
- Schlitzpass
Im Rahmen des Vorprojekts wurden zu den grundsätzlichen Lösungen zusätzliche Untervarianten – insbesondere hinsichtlich Konzept, Design und Anordnung – untersucht und beurteilt. Des Weiteren musste die Thematik Fischwanderung und Eisbildung / Frost detaillierter analysiert werden.
Das Vorprojekt wurde schliesslich Mitte 2018 durch das AJF Graubünden mit dem System Schlitzpass als empfohlene Bestvariante für den Fischaufstieg zur Vorprüfung an das BAFU eingereicht.
In seiner Stellungnahme von Mitte 2020 wurde die Erstellung einer Fischaufstiegshilfe am Stauwehr Burvagn durch das BAFU schliesslich als unverhältnismässig beurteilt (Kosten/Nutzen) und die Sanierungsverfügung bzgl. Fischaufstieg wurde aufgehoben. Die Sanierungspflicht für den Fischschutz bleibt bestehen.